Forderungsmanagement

„Kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland gehören mit den Lieferantenkrediten zu den größten Kreditgebern.“

 

Diese Festsstellung ist begründet in zunehmender Zahlungsunfähigkeit, sinkender Zahlungsmoral und der damit verbundenen steigenden Anzahl von Verbraucher- und Regelinsolvenzen bzw. eidesstattlichen Versicherungen. Das Ergebnis ist eine massive Belastung der Liquidität kleiner und mittelständischer Unternehmen.

 

Wir möchten mit den nachfolgenden Ausführungen die Sensibilität bei Ihnen für diese Problematik, die ein Unternehmen schnell in eine existentielle Krise führen kann, wecken und Ihnen Tipps für eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung im In- und Ausland erteilen.

 

Oft ist schon die unkritische Annahme eines Auftrages der erste Schritt dazu, Ihre berechtigte Forderung zu gefährden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Bonität eines Kunden zu kennen. Wir bieten Ihnen daher ausdrücklich an, von unserem Service der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit potentieller Kunden vor Auftragsannahme Gebrauch zu machen.

 

Natürlich ist es aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll, jeden Kunden zu überprüfen. Es sollte jedoch bei Neukunden eine kritische Prüfung erfolgen. Uns wird in der alltäglichen Praxis immer wieder bekannt, dass vor allem kleinere Geschäfte bzw. Handwerksbetriebe – eine betrügerische Absicht liegt oftmals vor - gerne benutzt werden, um an Leistungen zu gelangen, die entweder nicht bezahlt werden können oder nicht bezahlt werden sollen.

 

Getreu nach dem Motto „Zeit ist Geld“ sollte eine möglichst zeitnahe Abrechnung der von Ihnen erbrachten Leistungen erfolgen. Ein eventueller Eigentumsvorbehalt sollte vertraglich geregelt sein. Eine Mitteilung hierauf erst auf der von Ihnen erstellten Rechnung genügt im Zweifelsfalle nicht, da hierdurch keine vertragliche Vereinbarung zustande kommt.

 

Nach Verstreichen des Zahlungszieles empfehlen wir, nur eine Mahnung mit kurzem Zahlungsziel zu versenden. Eventuell ist telefonisch mit dem Schuldner Kontakt aufzunehmen.

 

Warnen möchten wir vor einem Vertrösten auf spätere Zahlungszeitpunkte. Sollte nach der erfolgten Mahnung und der telefonischen Kontaktaufnahme keine Zahlung eingehen, so müssen Sie davon auszugehen, dass Zahlungsschwierigkeiten oder sogar Zahlungsunwilligkeit Ihres „Kunden“ vorliegen.

 

Spätestens jetzt wäre nun eine Recherche über die Zahlungsfähigkeit und anschließend eine außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung oder sofort eine Titulierung durch Klage- bzw. Mahnverfahren erforderlich. Die Recherche über die Zahlungsfähigkeit ist insoweit von besonderer Wichtigkeit, da bei richtiger Stellung des Mahnbescheidantrages bzw. des Klagantrages größere Zugriffsmöglichkeiten bezüglich Pfändungsgrenze, Restschuldbefreiung bei der Verbraucherinsolvenz und bei der Regelinsolvenz erlangt werden können.

 

Festhalten möchten wir nochmals, dass Sie durch eine rasche Reaktion auf Nichteinhaltung von Zahlungszielen größere Verluste verhindern können. Hierzu möchten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung anbieten, wobei wir auch gerne bereit sind, Ihnen direkt in Ihrem Unternehmen entsprechende Tipps zur besseren Überwachung Ihrer noch offenen Posten zu geben

 

Scheuen Sie nicht die Kosten einer Beitreibung; gerne vereinbaren wir mit Ihnen entsprechend Ihren Bedürfnissen eine individuelle Honorargestaltung.

 

 

Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2023

 

Ab 01. Januar 2023 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

 

 

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Um Verbrauchern eine kostengünstige Prüfung eines Rechtsanliegens zu ermöglichen, bieten wir Verbrauchern an, eine Erstberatung, zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 60,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) durchzuführen. Abhängig vom Ergebnis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen oder nicht.



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